Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
Panamatour vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von Panamatour ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und Panamatour-Kunde zum anderen begründet. Panamatour selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.
2. Zahlung
a) Soweit Panamatour gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.
b) Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
c) Für den Einzug des Reisepreises für Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen wurde mit den Veranstaltern vereinbart: Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung (bei Pauschalreise und Kreuzfahrt jeweils inklusive Sicherungsschein) und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, wird mit Zugang der Buchungsbestätigung (bei Pauschalreise und Kreuzfahrt jeweils inklusive Sicherungsschein) eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind.
d) Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages.
e) Soweit zur Bezahlung der Buchung ein Zahlungsmittel in Anspruch genommen wird, bei dem Panamatour ein Zahlungstransaktionsentgelt entsteht, belastet Panamatour die anfallenden Kosten weiter.
f) Werden fällige Zahlungen auch auf Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen nach den Stornoregelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter (s. dort Ziffer 5. c.) bei allen anderen Reiseleistungen nach den jeweiligen Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers.
g) Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-) mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.
h) Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei Panamatour verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.
3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung
a. Rücktritt: Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.
a.a. Stornogebühren der Veranstalter von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten:
- Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
- Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
a.b. Stornogebühren bei Nur-Flügen, Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen: Zuzüglich der Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers 30 EUR pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes.
b. Andere Änderungen nach Buchung: Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt Panamatour zusätzlich zu den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR pro Änderung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.
4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen
a. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich, hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.
b. Die Check-In Zeiten variieren – konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („no show“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch führt Panamatour jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch.
c. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
d. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagent am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
e. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck – es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
f. Panamatour unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
g. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.
5. Wichtige Hinweise zu Reiseangeboten mit Hotelaufenthalt
a. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten, bei planmäßigen Rückflügen nach Mitternacht und vor 03:00 Uhr morgens Ortszeit die offizielle Check-Out-Zeit des Hotels am Vortag der Abreise. Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out können je nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreise hinzugebucht werden.
6. Wichtige Hinweise zu Kreuzfahrten
Da Kreuzfahrtschiffe regelmäßig nicht über entsprechende medizinische Einrichtungen für Geburten verfügen, wird eine Einschiffung schwangerer Reisender häufig von der Vorlage einer ärztlichen Reisefähigkeitsbestätigung abhängig gemacht und ungeachtet einer solchen Bestätigung eine Beförderung von Schwangeren ab der 23. Schwangerschaftswoche abgelehnt. Die ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung sollte bei Reisebeginn nicht älter als eine Woche sein und in englischer Sprache verfasst sein.
7. Impf- und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
8. Datenverwendung und Datenschutz
a. Panamatour erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach Ihrer zuvor erklärten ausdrücklichen Einwilligung. Näheres finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung auf www.rundreise-panama.de/datenschutz
b. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung und nur soweit gesetzlich zulässig holen wir ggf. eine Bonitätsauskunft ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten und verwenden die erhaltenen Informationen für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
9. Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen.
10. Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht
11. Streitbeilegung
a) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Panamatour nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden.
b) Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Kunden aus Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, D – 77694 Kehl, Tel. 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de; Österreich: Tourismus-Service beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Stubenring 1, A – 1010 Wien, Tel. 01/71100-805597, Fax 01/71100-802387, www.bmwfw.gv.at/tourismus/tourismusservice, E-Mail: tourism@bmwfw.gv.at Panamatour nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.
Allgemeine Veranstalterbedingungen bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten
Nachfolgend die allgemeinen Reisebedingungen des in Ihrer Buchungsbestätigung und Ihren Reiseunterlagen benannten Veranstalters:
1. Änderung Reiseleistung
a. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss erforderlich werden, nicht vom Veranstalter der Reise gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
b. Soweit Änderungen nach Nr. 1.a. zulässig sind, bleiben insbesondere kurzfristige Änderungen der Abreise- und Ankunftszeiten, der Schiffsrouten und Flugstreckenführung wie auch kurzfristiger Wechsel von Kreuzfahrtschiff, Fluggerät oder Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
c. Bei Nichterreichen der in einer Angebotsausschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter bis längstens 4 Wochen vor Reisebeginn berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten – bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
2. Haftung, Mitwirkungspflichten des Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen
a. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise insbesondere entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.
b. Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese – auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche – ausschließlich dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor einer Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
c. Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Mitarbeiter von Reisebüros und anderen Buchungsstellen, Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.
d. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
e. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Eine Haftung des Veranstalters entfällt dann, wenn während einer Kreuzfahrt Wertgegenstände (Geld, Dokumente, Schmuck etc.) abhanden gekommen sind, die vom Reisenden nicht sicher verschlossen in einem vorhandenen Safe aufbewahrt wurden.
f. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
g. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.
3. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch den Veranstalter konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
4. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, werden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unterrichtet. Für die Einhaltung der Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.
5. Änderungen nach Vertragsschluss: Umbuchung der Reise, Buchung Ersatzreisender, Storno, Änderung Reisepreis.
a. Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden.
b. Gebühren für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) auf Anfrage.
c. Im Falle des Rücktritts von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten gelten folgende Stornogebühren:
- Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
- Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
- Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen – der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
d. Der Veranstalter behält sich vor, den bei Vertragsschluss vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
7. Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt unberührt.
Stand: 01.06.2019